Entsendung nach Deutschland: drei Grundfragen

Welches Recht gilt, wo werden Beiträge gezahlt, welche Vertragssprache ist maßgeblich.

  • 31. Juli 2026
  • 6 Min. Lesezeit
  • Av. Selin Boran

Eine Entsendung beginnt meist mit „nur für ein paar Monate“ und wird dann dauerhaft. Genau in diesem Übergang entstehen die Probleme.

Rechtswahl in den Vertrag

Eine Rechtswahl ist möglich, doch verlagert sich der gewöhnliche Arbeitsort nach Deutschland, greifen die zwingenden Vorschriften des deutschen Arbeitsrechts weiterhin. Die Wahl verdrängt sie nicht.

A1-Bescheinigung und Sozialversicherung

Damit die türkische Versicherung fortbesteht, ist die Bescheinigung nach dem Sozialversicherungsabkommen nötig. Ohne sie kann in Deutschland Beitragspflicht entstehen.

Nicht das Abreisedatum entscheidet, sondern die Frage, welchem Recht die Tätigkeit unterliegt.

Vergütung und Mindeststandards

Mindestlohn, Arbeitszeit- und Urlaubsregeln gelten auch während der Entsendung. Eine darauf abgestimmte Abrechnung ist die beste Vorbereitung auf spätere Prüfungen.

    Schlagwörter
  • Arbeitsrecht

Av. Selin Boran

Gründungspartnerin

Arbeitet zu Unternehmensstrukturierung und Investitionsmandaten Türkei–Deutschland. Sagt Mandanten früh auch, was nicht geht.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.

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