Eine Entsendung beginnt meist mit „nur für ein paar Monate“ und wird dann dauerhaft. Genau in diesem Übergang entstehen die Probleme.
Rechtswahl in den Vertrag
Eine Rechtswahl ist möglich, doch verlagert sich der gewöhnliche Arbeitsort nach Deutschland, greifen die zwingenden Vorschriften des deutschen Arbeitsrechts weiterhin. Die Wahl verdrängt sie nicht.
A1-Bescheinigung und Sozialversicherung
Damit die türkische Versicherung fortbesteht, ist die Bescheinigung nach dem Sozialversicherungsabkommen nötig. Ohne sie kann in Deutschland Beitragspflicht entstehen.
Nicht das Abreisedatum entscheidet, sondern die Frage, welchem Recht die Tätigkeit unterliegt.
Vergütung und Mindeststandards
Mindestlohn, Arbeitszeit- und Urlaubsregeln gelten auch während der Entsendung. Eine darauf abgestimmte Abrechnung ist die beste Vorbereitung auf spätere Prüfungen.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar.